AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen

1. Geltungsbereich
2. Angebote und Leistungsbeschreibungen
3. Bestellvorgang und Vertragsabschluss
4. Preise und Versandkosten
5. Lieferung, Warenverfügbarkeit
6. Dokumentation der Bauleistung und Datenverarbeitung
7. Annahmeverzug
8. Abnahmeverzug
9. Zahlungsmodalitäten
10. Eigentumsvorbehalt
11. Sachmängelgewährleistung und Garantie
12. Gewährleistung ,Garantie
13. Haftung
14. Verjährung

15. Speicherung des Vertragstextes

16. Gerichtsstand

17.  Schlussbestimmung

1. Geltungsbereich
1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen der SWITCHGLASS GmbH (nachfolgend „Verkäufer“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

1.2. Sie erreichen unseren Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen per E-Mail unter: kontakt@system24.de

1.3. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).

1.4. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

2. Angebote und Leistungsbeschreibungen
Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar. Leistungsbeschreibungen in Katalogen sowie auf den Websites des Verkäufers haben nicht den Charakter einer Zusicherung oder Garantie. Alle Angebote gelten „solange der Vorrat reicht“, wenn nicht bei den Produkten etwas anderes vermerkt ist. Im Übrigen bleiben Irrtümer vorbehalten.

3. Bestellvorgang und Vertragsabschluss
3.1. Der Kunde kann aus dem Sortiment des Verkäufers Produkte unverbindlich auswählen und diese über die Schaltfläche [in den Warenkorb] in einem so genannten Warenkorb sammeln. Innerhalb des Warenkorbes kann die Produktauswahl verändert, z.B. gelöscht werden. Anschließend kann der Kunde innerhalb des Warenkorbs über die Schaltfläche [Weiter zur Kasse] zum Abschluss des Bestellvorgangs schreiten.

3.2. Über die Schaltfläche [zahlungspflichtig bestellen] gibt der Kunde einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen sowie mithilfe der Browserfunktion “zurück” zum Warenkorb zurückgehen oder den Bestellvorgang insgesamt abbrechen. Notwendige Angaben sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.

3.3. Der Verkäufer schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann (Bestellbestätigung). Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden beim Verkäufer eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn der Verkäufer das bestellte Produkt innerhalb von 2 Tagen an den Kunden versendet, übergeben oder den Versand an den Kunden innerhalb von 2 Tagen mit einer zweiten E-Mail, ausdrücklicher Auftragsbestätigung oder Zusendung der Rechnung bestätigt hat.

3.4. Sollte der Verkäufer eine Vorkasse-Zahlung ermöglichen, kommt der Vertrag mit der Bereitstellung der Bankdaten und Zahlungsaufforderung zustande. Wenn die Zahlung trotz Fälligkeit auch nach erneuter Aufforderung nicht bis zu einem Zeitpunkt von 10 Kalendertagen nach Absendung der Bestellbestätigung beim Verkäufer eingegangen ist, tritt der Verkäufer vom Vertrag zurück mit der Folge, dass die Bestellung hinfällig ist und den Verkäufer keine Lieferpflicht trifft. Die Bestellung ist dann für den Käufer und Verkäufer ohne weitere Folgen erledigt. Eine Reservierung des Artikels bei Vorkasse-Zahlungen erfolgt daher längstens für 10 Kalendertage.

4. Preise und Versandkosten
4.1. Alle Preise, die auf der Website des Verkäufers angegeben sind, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

4.2. Zusätzlich zu den angegebenen Preisen berechnet der Verkäufer für die Lieferung Versandkosten. Die Versandkosten werden dem Käufer auf einer gesonderten Informationsseite und im Rahmen des Bestellvorgangs deutlich mitgeteilt.

4.3 Wir sind berechtigt, auch Teillieferungen oder Teilleistungen gesondert zu berechnen und fällig zu stellen.

4.4 Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird (z.B. durch einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen), können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

5. Lieferung, Warenverfügbarkeit
5.1. Soweit Vorkasse vereinbart ist, erfolgt die Lieferung nach Eingang des Rechnungsbetrages.

5.2. Sollte die Zustellung der Ware durch Verschulden des Käufers trotz dreimaligem Auslieferversuchs scheitern, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. Ggf. geleistete Zahlungen, abzüglich Lieferkosten, werden dem Kunden unverzüglich erstattet. Der Kunde hat für eine störungsfreie Zustellung zu sorgen ( Klingelschild , Hausnummer , Adresse , Anfahrt des Zustellers ).

5.3. Wenn das bestellte Produkt nicht verfügbar ist, weil der Verkäufer mit diesem Produkt von seinem Lieferanten ohne eigenes Verschulden nicht beliefert wird, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird der Verkäufer den Kunden unverzüglich informieren und ihm ggf. die Lieferung eines vergleichbaren Produktes vorschlagen. Wenn kein vergleichbares Produkt verfügbar ist oder der Kunde keine Lieferung eines vergleichbaren Produktes wünscht, wird der Verkäufer dem Kunden ggf. bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.

5.4. Kunden werden über Lieferzeiten und Lieferbeschränkungen (z.B. Beschränkung der Lieferungen auf bestimmten Länder) auf einer gesonderten Informationsseite oder innerhalb der jeweiligen Produktbeschreibung unterrichtet.

5.5 Der vereinbarte Preis gilt für angegebene Stückzahlen, Maße und Konstruktionen. Eine Änderung der vereinbarten Preise bleibt vorbehalten, falls sich im Laufe des Bestellvorgangs beim Aufmaß eine Änderung der Ausführungsart und des Umfangs als notwendig erweisen sollte bzw. dies vom Auftraggeber gewünscht wird. Für Arbeiten und evtl. Nebenleistungen die zur fachgerechten Montage notwendig sind, willigt der Kunde mit der verbindlichen Bestellung ein, sie sind Bestandteil des Lieferumfangs. Die Kosten für erforderliche Zusatzarbeiten, wie z.B. Gerüststellung, Maurer- und/ oder Trockenbauarbeiten, Stemm-/ Beiputz-/ Versiegelungs- und Abdichtungsarbeiten, Tiefbau- und Hochbauarbeiten, u.a., die nicht schriftlich im Vertrag festgelegt sind, gehen zu Lasten des Auftraggebers (Kunden). Rollladen- und Markisenmotoren/ -steuerungen sowie evtl. Beleuchtungen sind für Montage und Justierung vorgerichtet. Eine Festinstallation muss gemäß VDE bauseits zu Lasten des Auftraggebers durch einen Elektrofachbetrieb erfolgen.

5.6 Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Menge, Maß und Beschädigungen zu prüfen . Jegliche Reklamationen diesbezüglich werden nach 5 Werktagen nicht mehr anerkannt.

6. Dokumentation der Bauleistung und Datenverarbeitung

Wir dokumentieren im Verlauf der Baumaßnahmen anhand von Fotos und Videos die Durchführung. Bilder, die auch für Sie und Ihre Bauakte relevant sind, stellen wir Ihnen gerne elektronisch zur Verfügung.

Selbstverständlich schützen wir im Rahmen unserer Datenschutzmaßnahmen Ihre Daten vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung durch Dritte und geben sie nur an diejenigen Personen weiter, die mit der Ausführung von Leistungen betraut sind. Eine darüber hinaus gehende Veröffentlichung ist nicht vorgesehen.

Nach vollendetem Auftrag und letzter Zahlung haben Sie jederzeit das Recht, eine Löschung der Daten vornehmen zu lassen, sofern nicht eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist dagegenspricht.

7. Annahmeverzug

Verweigert der Auftraggeber (Kunde) bei oder nach Eintritt des vereinbarten Liefertermins die Annahme der Leistung oder gerät in Annahmeverzug oder kündigt die Bestellung nach Produktionstermin, so ist die Ware inkl. der Nebenkosten in vollem Umfang zu bezahlen, da es sich um Einzelanfertigungen ( Maßanfertigungen ) handelt, die vom Umtausch ausgeschlossen sind. Eine Minderung durch Nicht-Annahme der Ware führt nicht zur Minderung der Gesamt-Rechnung. Kündigt der Auftraggeber (Kunde) die verbindliche Bestellung außerhalb der Widerrufsfrist, aber noch vor Produktionsbeginn der Ware, so ist die SWITCHGLASS GmbH berechtigt, eine zusätzliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 20% (Zwanzig Prozent) des Brutto-Auftragswertes zu berechnen und dem Auftraggeber (Kunden) in Rechnung zu stellen. Dies gilt auch dann, wenn der dem Auftragnehmer (SWITCHGLASS GmbH) entstandene Schaden niedriger ist, als die angesetzten 20%. Die SWITCHGLASS GmbH behält sich die Geltendmachung von über dem pauschalen Schadenersatz hinausgehenden Ansprüchen vor (z.B. entstandene Anwalts- und Gerichtskosten).

8. Abnahmeverzug

Die Pflicht zur Abnahme des Werks bzw. der hergestellten Bauleistung obliegt dem Auftraggeber. Verlangt der Auftragnehmer nach der Fertigstellung – gegebenenfalls auch vor Ablauf der vereinbarten Ausführungsfrist – die Abnahme der Leistung, so hat sie der Auftraggeber binnen 14 Tagen durchzuführen; eine andere Frist kann schriftlich vereinbart werden. Auf Verlangen sind in sich abgeschlossene Teile der Leistung besonders abzunehmen. Wegen wesentlicher Mängel kann die Abnahme bis zur Beseitigung verweigert werden. Eine förmliche Abnahme hat stattzufinden, wenn eine Vertragspartei es verlangt. Jede Partei kann auf ihre Kosten einen Sachverständigen zuziehen. Der Befund ist in gemeinsamer Verhandlung schriftlich niederzulegen. In die Niederschrift sind etwaige Vorbehalte wegen bekannter Mängel und wegen Vertragsstrafen aufzunehmen, ebenso etwaige Einwendungen des Auftragnehmers. Jede Partei erhält eine Ausfertigung.  Wird keine Abnahme verlangt und hat der Auftraggeber die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme nach Ablauf von 6 Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart ist.  (vgl. § 12 VOB / § 640 BGB)

8.1 Ausführung von Bauleistungen 

1. Umfasst unsere Lieferung und Leistung Bauleistungen (Arbeiten jeder Art, durch die eine bauliche Anlage hergestellt, instand gehalten, geändert oder beseitigt wird) gelten ergänzend nachfolgende Regelungen:

2. Der Kunde hat uns ungehinderten Zugang zum Ausführungsort der Bauleistungen zu verschaffen. Ist der Zugang ohne Hilfsmittel (z.B. Gerüst) nicht möglich, hat der Kunde diese kostenlos zu stellen.

3. Der Kunde hat für die Aufrechterhaltung der allgemeinen Ordnung auf der Baustelle zu sorgen und das Zusammenwirken der verschiedenen Unternehmer zu regeln. Er hat die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse – z.B. nach dem Baurecht, dem Straßenverkehrsrecht, dem Wasserrecht, dem Gewerberecht – herbeizuführen.

3.1. Der Kunde hat sich an die Gesetzlichen / Sicherheitsbestimmungen und Unfallvorschriften zu halten.

4. Der Kunde hat uns, wenn nichts anderes vereinbart ist, unentgeltlich zur Benutzung oder Mitbenutzung zu überlassen:

  • die notwendigen Lager- und Arbeitsplätze auf der Baustelle,
  • vorhandene Zufahrtswege und Anschlussgleise,
  • vorhandene Anschlüsse für Wasser und Energie. Die Kosten für den Verbrauch und den Messer oder Zähler trägt der Kunde.
  • durch einen Umstand aus dem Risikobereich des Kunden,
  • durch Streik oder eine von der Berufsvertretung der Arbeitgeber angeordnete Aussperrung in unserem Betrieb oder in einem unmittelbar für uns arbeitenden Betrieb,
  • durch höhere Gewalt oder andere für uns unabwendbare Umstände,
  • durch Witterungseinflüsse während der Ausführungszeit, mit denen bei Auftragsbestätigung normalerweise nicht gerechnet werden musste,

5. Werden Aufnahme, Fortführung oder Abschluss der Bauleistung behindert, verlängert sich die Ausführungsfrist um die Dauer der Behinderung. Ist die Behinderung vom Kunden zu vertreten, so können wir Ersatz des uns nachweislich entstandenen Schadens, Ersatz des uns entgangenen Gewinns aber nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verlangen. Im Übrigen bleibt unser Anspruch auf angemessene Entschädigung nach § 642 BGB unberührt, sofern die Behinderung unverzüglich angezeigt oder offenkundig war. Beseitigt der Kunde die von ihm zu vertretene Behinderung trotz Aufforderung nicht binnen einer angemessenen Frist sind wir zum Rücktritt vom Vertrag insgesamt berechtigt. Die Rechte des Kunden im Fall einer von uns zu vertretenen Behinderung werden hiervon nicht berührt.

6. Löst der Kunde einen Montageauftrag aus ohne im Vorfeld ein Technisches Aufmaß durch die Firma Switchglass beauftragt zu haben so trägt der Kunde die gesamte Verantwortung für die technische Machbarkeit. Die Firma Switchglass behält sich vor Montagen zu beenden falls es vor Ort keine Möglichkeit gibt die Ware fehlerfrei zu Montieren und berechnet die ggfls. Entstandenen kosten (Anfahrt , Lohnkosten ,Übernachtungen ) in vollem Umfang dem Auftraggeber.

8.2 

1. Umfasst unsere Lieferung und Leistung Bauleistungen oder sonst die Herstellung eines Werkes gelten ergänzend nachfolgende Regelungen:

2. Die Abnahme der Leistungen durch den Kunden hat – gegebenenfalls auch vor Ablauf der vereinbarten Ausführungsfrist – unverzüglich nach der von uns angezeigter Fertigstellung zu erfolgen. Dies gilt auch für in sich abgeschlossene Teilleistungen oder Teillieferungen.

3. Die Abnahme darf nur wegen wesentlicher Mängel und nur bis zu deren Beseitigung verweigert werden.

4. Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung als abgenommen mit Ablauf von 12 Werktagen nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung der Leistung. Wird keine Abnahme verlangt und hat der Kunde die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme nach Ablauf von 6 Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart ist. Die Benutzung von Teilen einer baulichen Anlage zur Weiterführung der Arbeiten gilt nicht als Abnahme.

5. Vorbehalte wegen bekannter Mängel hat der Kunde spätestens bis zur (ggf. fingierten) Abnahme geltend zu machen.

6. Wird die ganz oder teilweise ausgeführte Leistung vor der Abnahme durch höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr oder andere objektiv unabwendbare von uns nicht zu vertretende Umstände beschädigt oder zerstört, so können wir die bislang ausgeführten Leistungen und die bereits entstandenen Kosten abrechnen. Für andere Schäden besteht keine gegenseitige Ersatzpflicht.

9. Zahlungsmodalitäten
9.1. Der Kunde kann im Rahmen und vor Abschluss des Bestellvorgangs aus den zur Verfügung stehenden Zahlungsarten wählen. Kunden werden über die zur Verfügung stehenden Zahlungsmittel auf einer gesonderten Informationsseite unterrichtet.

9.2. Ist die Bezahlung per Rechnung möglich, hat die Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Ware und der Rechnung zu erfolgen. Bei allen anderen Zahlweisen hat die Zahlung im Voraus ohne Abzug zu erfolgen.

9.3. Werden Drittanbieter mit der Zahlungsabwicklung beauftragt, z.B. PayPal. gelten deren Allgemeine Geschäftsbedingungen.

9.4. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat der Kunde die gesetzlichen Verzugszinsen zu zahlen.

9.5. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Verkäufer nicht aus.

9.6. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von dem Verkäufer anerkannt sind. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.

10. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum des Verkäufers.

11. Sachmängelgewährleistung und Garantie
8.1. Die Gewährleistung bestimmt sich nach gesetzlichen Vorschriften.

8.2. Eine Garantie besteht bei den vom Verkäufer gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich abgegeben wurde. Kunden werden über die Garantie-Bedingungen vor der Einleitung des Bestellvorgangs informiert.

12. Gewährleistung

12.1. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gemäß §§ 478, 479 BGB).

12.2. Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die im Vertrag über die Beschaffenheit der Lieferung und Leistung getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit gilt die als solche bezeichnete Produktbeschreibung des Herstellers wenn diese in den Vertrag ausdrücklich einbezogen wurde. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers oder Dritter stellen daneben keine Beschaffenheitsvereinbarung dar.

12.3. Wurde die Beschaffenheit nicht vereinbart, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht.

12.4. Etwaige, durch Herstellung bedingte Abweichungen bezüglich Dicke, Abmessung, Gewicht, Farbton, Inhalt, etc. sind im Rahmen der branchenüblichen Toleranzen zulässig; dies gilt auch für Zuschnitt und Bearbeitung. Der Einschluss kleiner Staubpartikel ist bei der Folienbeschichtung nicht auszuschließen. Dies ist dem Kunden bekannt und gilt als vereinbarte Beschaffenheit, so dass daraus keine Gewährleistungsansprüche hergeleitet werden können.

12.5. Der Kunde hat die Lieferung und Leistung auf Mängel, aber auch hinsichtlich Fehlmengen und Falschlieferungen unverzüglich zu untersuchen und uns Mängel innerhalb einer Frist von 5 Werktagen nach Lieferung oder Leistung, in jedem Fall jedoch vor Verarbeitung oder Einbau schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige, so gilt die Lieferung und Leistung als genehmigt. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die Lieferung und Leistung auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Der Kunde hat die unverzügliche Untersuchung der Kaufsache zu beweisen, ebenso, dass der fragliche Mangel bei einer Untersuchung nicht zu entdecken war bzw. wann dieser verdeckte Mangel entdeckt wurde. Ebenso muss der Kunde die rechtzeitige Absendung und den Zugang einer inhaltlich hinreichend bestimmten Rüge beweisen.

12.6. Unbeschadet vorstehender Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Kunde offensichtliche Mängel (einschließlich Fehlmengen und Falschlieferungen) innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung, in jedem Fall jedoch vor Verarbeitung oder Einbau, schriftlich anzuzeigen, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten, offensichtlichen Mangel ausgeschlossen.

12.7. Bei mangelhaften Lieferungen oder Leistungen leisten wir nach unserer Wahl Gewähr (Nacherfüllung) durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung). Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.

12.8. Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Auf unser Verlangen hin ist uns die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren. Die zum Zweck der Prüfung und Nachbesserung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten (nicht: Ausbau- und Einbaukosten) tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten vom Kunden ersetzt verlangen.

12.9. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen bzw. nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur unerheblichen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe des Abschnitt X dieser AGB und sind im Übrigen ausgeschlossen.

12.10. Keine Gewähr übernehmen wir insbesondere in folgenden Fällen, sofern diese nicht von uns zu verantworten sind:

  • Missachtung der Einbauvorschriften bzw. Betriebsanleitungen,
  • ungeeignete bzw. unsachgemäße Verwendung,
  • fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung
  • fehlerhafte bzw. nachlässige Behandlung oder
  • nicht ordnungsgemäße Wartung

durch den Kunden oder Dritte, sowie in Fällen der natürlichen Abnutzung.

12.11. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Kunde oder ein Dritter die Anlage eigenmächtig geändert oder einen Mangel selbst oder durch Dritte zu beseitigen versucht hat.

12.12. Wir sind berechtigt, die Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen zu verweigern, solange der Kunde das vertragliche Entgelt abzüglich eines unter Berücksichtigung des Mangels angemessenen Anteils nicht zahlt oder andere wesentliche Vertragspflichten nicht erfüllt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten

Für eine Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen folgende Haftungsausschlüsse und -Begrenzungen.

12.13. Der Verkäufer haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

12.14. Ferner haftet der Verkäufer für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. In diesem Fall haftet der Verkäufer jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der Verkäufer haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.

12.15. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

12.16. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

13. Haftung 

1. Auf Schadensersatz haften wir nur:

  • bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit eines Organes, gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,
  • bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,
  • bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird
  • für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

2. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gemäß §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

3. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich dann auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache.

4. Wir haften grundsätzlich nicht für Fehler, die sich aus den vom Besteller eingereichten Unterlagen (z.B. Zeichnungen) oder durch ungenaue bzw. mündliche Angaben ergeben. Alle Angaben des Kunden, insbesondere Maßangaben, haben schriftlich zu erfolgen.

14. Verjährung 

1. Alle Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren – soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist – in einem Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart oder erforderlich ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme. Dies gilt insbesondere für Ansprüche des Kunden aus Sach- und Rechtsmängeln und für sonstige vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Ware beruhen.

2. Führt die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung, gilt die gesetzliche Verjährung.

3. Für Schadensersatzansprüche des Kunden gemäß Abschnitt X dieser AGB gelten ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen.

4. Die gesetzlichen Verjährungsfristen gelten zudem bei Sach- und Rechtsmängeln

  • an einem Bauwerk
  • an einer Sache, welche entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise tatsächlich für ein Bauwerk verwendet worden ist und welche die Mangelhaftigkeit des Bauwerkes verursacht hat (Baumaterial) und
  • an einem Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen für ein Bauwerk besteht.

Dies gilt jedoch nicht, wenn der Mangel in der Einbauleistung und nicht im Bauwerk oder Baumaterial selbst begründet ist.

5. Kein Bauwerk oder Baumaterial im Sinne dieser AGB sind insbesondere unsere Sicherheits- und sonstigen Folien, gleich ob Innen- oder Außenfolien sowie unsere Rollo- und Flächenvorhangsysteme.

6. Unberührt bleiben die gesetzliche Sonderregelungen für dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB), bei Arglist des Verkäufers (§ 438 Abs. 3 BGB) und für Ansprüche im Lieferantenregress bei Endlieferung an einen Verbraucher (§ 479 BGB). Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben ebenfalls unberührt.

15. Speicherung des Vertragstextes
15.1. Der Kunde kann den Vertragstext vor der Abgabe der Bestellung an den Verkäufer ausdrucken, indem er im letzten Schritt der Bestellung die Druckfunktion seines Browsers nutzt.

15.2. Der Verkäufer sendet dem Kunden außerdem eine Bestellbestätigung mit allen Bestelldaten an die von Ihm angegebene E-Mail-Adresse zu. Mit der Bestellbestätigung, spätestens jedoch bei der Lieferung der Ware, erhält der Kunde ferner eine Kopie der AGB nebst Widerrufsbelehrung und den Hinweisen zu Versandkosten sowie Liefer- und Zahlungsbedingungen. Sofern Sie sich in unserem Shop registriert haben sollten, können Sie in Ihrem Profilbereich Ihre aufgegebenen Bestellungen einsehen. Darüber hinaus speichern wir den Vertragstext, machen ihn jedoch im Internet nicht zugänglich.

16 Gerichtsstand 

1. Ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand ist Cottbus. Wir haben jedoch auch das Recht, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

2. Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts.

17. Schlussbestimmungen
17.1. Gerichtstand und Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

17.2. Vertragssprache ist deutsch.

17.3. Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS) für Verbraucher: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.